Der '''Löschzug''' ist eine taktische Einheit in , deren primäre Aufgabe in der liegt. In besteht ein '''Zug''' nach der 3
Diese Fahrzeugkombination ist zwar recht weit verbreitet, jedoch nicht zwingend. Ebenso ist die Kombination aus zwei Löschgruppenfahrzeugen und einem Einsatzleitwagen oder einem Löschgruppenfahrzeug, einem Tanklöschfahrzeug und einem oder Großtanklöschfahrzeug o. ä. möglich. Bei Berufsfeuerwehren weit verbreitet ist auch eine Kombination aus , Löschgruppenfahrzeug (LF) oder (HLF) und Hubrettungsfahrzeug. In manchen Fällen verfügt ein Zug über keinen Zugtrupp; der fährt dann auf dem ersten Löschgruppenfahrzeug mit.
Bei besonderer Gefahrenlage kann zudem ein '''erweiterter Löschzug''' eingesetzt werden. Hierbei kann ein Löschzug um ein Fahrzeug bis zur Gruppenstärke erweitert werden. Nach der bis zum Jahr 2005 gültigen Feuerwehr-Dienstvorschrift 5 (''Der Zug im Löscheinsatz'') sprach man von einer Erweiterung um einen weiteren Trupp (0/1/2/<u>3</u>).
Siehe für die Löschzüge des Brandschutzdienstes nach Bundesvorgaben.
In einigen deutschen Großstädten wird der Löschzug standardmäßig noch mit einem ergänzt. Dieser fährt in erster Linie zum Eigenschutz mit, sodass keine Rettungsmittel extra zur Bereitstellung angefordert werden müssen. Als Beispiel für einen mit RTW ergänzten Löschzug gelten die Feuerwehren in München.
Löschzug gemäß AGBF
Neben diesem klassischen Löschzug gibt es in Deutschland weiterhin den -Löschzug (AGBF = Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren).
Im Gegensatz zum klassischen Löschzug sieht der AGBF-Löschzug für das Kriterium kritischer Wohnungsbrand nur noch eine Besatzung von 16 Feuerwehrangehörigen vor.
Ein Löschzug nach AGBF kann auch gemäß an der Einsatzstelle zusammengefügt werden, d. h. Fahrzeuge mehrerer Standorte ergänzen sich an der Einsatzstelle zum Löschzug.
In der Regel besteht solch ein Löschzug aus- einem Einsatzleitwagen (mit 1/0/1/<u>2</u> besetzt) als Führungsfahrzeug,
- zwei Löschfahrzeugen, z. B. HLF 20/16 (je mit einer 0/1/5/<u>6</u>), und
- einer Drehleiter, z. B. (mit 0/1/1/<u>2</u> besetzt).
Somit ergibt sich eine Stärke von Feuerwehrangehörigen (SB). Ein Beispiel für dieses Vorgehen ist die , bei der seit 1999 keine klassischen Löschzüge mehr aufgestellt werden.
Löschzug im Katastrophenschutz des Landes NRW
In Nordrhein-Westfalen sind diverse Katastrophenschutzkonzepte zur überörtlichen Hilfe erlassen und etabliert. Im Konzept für die ?Vorgeplante überörtliche Hilfe im Brandschutz und der Hilfeleistung durch die Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen? wird die Zusammensetzung von Löschzügen wie folgt definiert:- Zugführer mit Führungstrupp auf ELW 1 (Stärke 1/1/2/4)
- 1 Löschgruppe auf HLF 20 oder vergleichbarem Fahrzeug (Stärke 0/1/5/6)
- 1 Löschgruppe auf LF20 Kats oder vergleichbarem Fahrzeug (Stärke 0/1/5/6)
- 1 MTF oder vergleichbares Fahrzeug als Personalreserve (Stärke 0/1/5/6)
- 1 SW 2000 (z. B. für Löschwasserförderung)
- 1 Gerätewagen Logistik (z. B. für Hochwasserlagen)
- 1 Tanklöschfahrzeug (z. B. für Waldbrände)
- 1 Rüstwagen (z. B. für technische Hilfeleistung)
Die planerische Gesamtstärke eines Löschzuges liegt somit ohne Erweiterung bei 1/3/18/<u>22,</u> mit einer der Erweiterungen bei 1/4/20/<u>25</u>.
Diese Löschzüge werden nur zusammengezogen, um bei Katastrophenlagen im Rahmen der in zum Einsatzort entsandt zu werden. Vier Löschzüge bilden dann zusammen mit einem und einer Bereitschaftsführung ( gemäß FwDV 100: Führungsgruppe mit ELW 2) die Bezirksbereitschaft NRW, die 24-mal in NRW aufgestellt wurde.
Literatur
Einzelnachweise
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Löschzug aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. Der Artikel kann hier bearbeitet werden.